Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen (Stand 09.03.2022)


Das Wichtigste zuerst:

Wir freuen uns sehr, Sie wieder bei unseren Konzerten begrüßen zu dürfen!

Ihre Sicherheit steht für uns an erster Stelle! Wir tragen dafür Sorge, dass alle erforderlichen Hygienemaßnahmen getroffen werden.
Bitte helfen auch Sie mit, dass der Konzertbesuch für alle sicher bleibt.

Die aktuellen Regeln: „2G plus“ wird zu „2G“
Die Anpassung der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung erlaubt ab dem 17.02.2022 den Konzertbesuch Personen mit einem gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweis. Das Vorlegen eines negativen Testergebnisses ist nicht mehr erforderlich. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Konzertbesuch über die aktuellen Bestimmungen, da diese sich kurzfristig ändern können.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Konzertbesuch die genannten Nachweise und einen Lichtbildausweis mit. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, können die Konzerte ohne Impfnachweis besuchen.

Das Tragen einer FFP2-Maske ist während des gesamten Aufenthalts in der Nordgauhalle nach wie vor Pflicht. Dies gilt auch am Platz während des Konzerts.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die gründlichen „2G“-Kontrollen Zeit beim Einlass in Anspruch nehmen werden (2G-Nachweis + Ausweiskontrolle). Wir bitten Sie daher, sich möglichst frühzeitig, jedoch spätestens 30 Minuten vor Konzertbeginn,  einzufinden. Der Einlass beginnt 60 Minuten vor Konzertbeginn.

Bei den Konzerten ab März dürfen nunmehr 75% der Plätze in Spielstätten belegt werden. Bitte beachten Sie, dass bei einer Belegung von 75% keine Abstände zwischen Haushalten mehr vorhanden sind.

Um Ihren Aufenthalt möglichst angenehm zu gestalten, bitten wir Sie um Beachtung unserer Hygieneregeln:

TICKETKAUF – Besonderheiten
Der Ticketverkauf findet unter Vorbehalt statt, da sich die Vorgaben der Staatsregierung hinsichtlich der Besucherzahlen jederzeit ändern können.

»2G«–REGEL
Erwachsene benötigen für den Konzertbesuch einen Impf- oder Genesenen-Nachweis. Der Nachweis eines negativen Corona-Tests ist seit dem 17.02.2022 nicht mehr notwendig. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, können die Konzerte ohne Impfnachweis besuchen.

Bitte halten Sie beim Einlass einen amtlichen Lichtbildausweis (bei Schüler*innen Schüler*innenausweis) sowie folgende Nachweise bereit:
– Impfpass oder Impfzertifikat zum Nachweis des vollständigen Impfschutzes gegen COVID-19 (ab 14 Tage nach abschließender Impfung bzw. ab dem Tag der Boosterimpfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff) – oder im Fall einer überstandenen COVID-19 Infektion: Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses, welches mindestens 28 Tage alt und nicht älter als drei Monate ist

Noch nicht eingeschulte Kinder und Kinder, die sich in der regelmäßigen Schultestung befinden, von der Impf-/Genesenen-Nachweispflicht ausgenommen. Bei schulpflichtigen Kindern genügt der Schüler*innenausweis oder ein vergleichbares Dokument, das den Schulstatus nachweist.

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum der betroffenen Person enthält, nachweisen und zusätzlich einen PCR-Testnachweis erbringen (negativer PCR-Test, max. 48 Stunden vor Konzertbeginn durchgeführt), dürfen das Konzert besuchen.

FFP2-MASKENPFLICHT
Beim Betreten und Verlassen des Veranstaltungsorts sowie während der gesamten Dauer des Konzerts muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Personen, die aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können und dies vor Ort nachweisen können, sind von der Maskenpflicht befreit. Als Nachweis gilt ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthält.

Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Einlass
Bitte planen Sie genug Zeit für den Einlass und die notwendige »2G«-Kontrolle ein. Der Einlass beginnt 60 Minuten vor Konzertbeginn. Wir bitten Sie, sich möglichst frühzeitig, jedoch spätestens 30 Minuten vor Konzertbeginn, bei der Spielstätte einzufinden.

Bitte Abstand halten – ABSTAND halten
Halten Sie im gesamten Veranstaltungsort und beim Einlass immer ausreichend Abstand zu anderen. Prüfen Sie daher Ihre Tickets: Sitzen Sie mittig, dann nehmen Sie Ihre Plätze bitte frühzeitig ein. Sitzen Sie am Rand, warten Sie bitte, bis die Reihe gefüllt ist.

SITZPLÄTZE
Ihre Platznummer ist auf Ihrem Ticket notiert. Wir helfen Ihnen gerne vor Ort, Ihren Platz zu finden. Wenn Sie beim Aufsuchen Ihres Sitzplatzes in der Stuhlreihe an jemandem vorbeigehen müssen, tun Sie das bitte Rücken an Rücken.

GESUNDHEIT GEHT VOR!
Sie tragen die Verantwortung für Ihren Gesundheitszustand selbst – fühlen Sie sich krank, können Sie unsere Konzerte leider nicht besuchen. Hatten Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person oder sind selbst positiv auf das Virus getestet worden? Verzichten Sie bitte auf die Konzertteilnahme. Ihre Gesundheit, sowie die Gesundheit aller anderen Konzertbesucher hat Vorrang.

HÄNDEWASCHEN UND DESINFEKTION –  Desinfektionsspender befinden sich vor Ort
Bitte denken Sie daran, Ihre Hände gründlich mit Seife zu waschen und nutzen Sie die Desinfektionsspender vor Ort im Foyer.

BELÜFTUNG DES SAALS
Die Anforderungen an die Belüftung der Halle werden erfüllt.

INFORMIEREN SIE SICH KURZFRISTIG
Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Konzertbesuch eigenständig über die aktuellen Bestimmungen, diese können sich kurzfristig ändern.

ZU SPÄT KOMMENDE GÄSTE
Zu spät kommende Gäste können ggf. an freien Randplätzen in den letzten Reihen platziert werden. Wenn alle Randplätze belegt sind, können verspätet eintreffende Gäste leider nicht zur Veranstaltung zugelassen werden. Ein Rückzahlungsanspruch des Eintrittsgeldes entsteht in diesem Fall nicht.

NICHTEINHALTUNG DER HYGIENEREGELN
Personen, die eben genannten Hygieneregeln nicht nachkommen können, dürfen leider nicht zur Veranstaltung zugelassen werden. Ein Rückzahlungsanspruch des Eintrittsgeldes entsteht auch in diesem Fall nicht.

Wir wünschen Ihnen trotz der Einschränkungen ein schönes Konzerterlebnis und freuen uns auf Sie!